Fliegen mit Drohnen

Drohnen sind ferngesteuerte Luftfahrzeuge, welche rechtlich den mit Flugmodellen gleichgestellt sind. Die rechtlichen Vorgaben für Drohnen bis 30 kg sind in der Verordnung des UVEK (Luftfahrzeuge besonderer Kategorien) zu finden.

Um ein sicheres Führen einer Drohne sicher zu stellen, wird empfohlen die Drohnen-Prüfung UNO oder DUE des SVZD (Schweizerischer Verband Ziviler Drohnen) zu absolvieren. Diese beiden Prüfungen geben das notwendig Rüstzeug für einen sicheren Betrieb von Drohnen.

Merke!

Ferngesteuerte Drohnen unter 30 kg Gesamtgewicht dürfen nach aktuellem Recht mit direktem Augenkontakt ohne Bewilligung geflogen werden.

Drohnen fliegen ohne Bewilligung

Drohnen dürfen auf Modellflugplätzen, als offizieller Teilnehmer an Flugveranstaltungen, in der freien Natur und über bewohnten Gebieten ohne Menschenansammlung geflogen werden.

Der Pilot muss stets darauf achten die Privatsphäre von Personen nicht zu verletzen.

Wichtig!

Vor einem Flug mit einer Drohne sind die kommunalen Einschränkungen sowie temporäre Sperrgebiete zu prüfen.

Bei Blaulichteinsätzen ist das Fliegen von Drohnen nur mit einem entsprechenden Auftrag des Einsatzleiters gestattet. Es besteht die Gefahr, dass der Anflug eines Rettungshelikopter gestört wird.

Drohnen-Flugverbot (ohne Bewilligung)

  • in und über Naturschutzgebieten
  • über bewohnten Gebieten mit Menschenansammlung, das heisst, über zwei Dutzend Personen auf engem Raum
  • im Umkreis von weniger als 5 Kilometer um Flugplätze
  • in den Kontrollzonen (CTR) mehr als 150 m über Grund
  • in der Umgebung von Blaulichteinsätzen

Zuständig für Bewilligungen auf Flugplätzen ist der Flugplatzleiter bzw. die Flugsicherung. Bei Blaulichteinsätzen darf ausschliesslich geflogen werden, wenn der Einsatzleiter den Auftrag erteilt.

Informationen über die Gebiete erhalten sie auf der BAZL Homepage:

RPAS interaktive Drohnenkarte

Informationen über die Gebiete erhalten sie auf der BAZL Homepage:

RPAS interaktive Drohnenkarte

Darf ein Multikopter mit Videobrille geflogen werden?

Drohnen mit Videobrillen dürfen nur geflogen werden, wenn eine zusätzliche Person jederzeit Sichtkontakt mit der Drohne hat und Notfalls eingreifen könnte. Ohne direkten Sichtkontakt beseht ein hohes Risiko mit einem anderen Luftfahrzeug zu kollidieren